2.1 Koordinierte Aktionen haben die Leistungsfähigkeit der regionalen KKU, der Land- und Forstwirtschaft erhöht
- 2.1.1 Die bedarfsgerechte Entwicklung der wirtschaftlichen Infrastruktur hat die Leistungsfähigkeit der regionalen KKU / Betriebe verbessert (Priorität 2)
- 2.1.2 Die Wettbewerbsfähigkeit der KKU ist durch koordinierte überbetriebliche Aktionen zu Fachkräftesicherung, Unternehmensnachfolge, Berufsfrühorientierung, Existenzgründungen und Innovationsfähigkeit gesteigert (Priorität 2)
- 2.1.3 Regionale Wirtschaftskreisläufe / überbetriebliche Kooperationen sind initiiert und etabliert; die Erzeugung und Vermarktung neuartiger Produkte und Dienstleistungen der KKU haben neue Einkommensmöglichkeiten und Absatzmärkte erschlossen (Priorität 2)
- 2.1.4 Die Wertschöpfung in der regionalen Land- und Forstwirtschaft ist durch Kooperationen gesteigert und der Grad der Diversifizierung regionaler Land- und Forstbetriebe in neuen Geschäftsfeldern (Direktvermarkter, Veredlung, Landtourismus) ist erhöht (Priorität 2)

Quelle: S. 69, 3. Änderung der LEADER-Entwicklungsstrategie SachsenKreuz+ (Fassung vom 01.08.2018)
NICHT-INVESTIV
Was wird gefördert?
Förderung von:
- Konzepten, Studien, Kosten-Nutzen- / Nutzwert-Analysen
- Beratungen, Coachings, Qualifizierungen
- Netzwerksteuerung
maximaler Fördersatz: 80 %
Förderhöchstsumme: 25.000 €
Beispiele:
- Vermarktungskonzepte,
- Konzepte zur Errichtung von Dorf- und Hofläden
INVESTIV
Was wird gefördert?
Förderung von Bau, Erhalt und Entwicklung (inkl. Ausstattung):
- von Zufahrtsstraßen zu / in Gewerbestandorten
- von Stellplätzen für Pendler und Mitarbeiter
- von Gebäuden und Anlagen zur Produktion, Verarbeitung und Vermarktung
maximaler Fördersatz: 75 %
Förderhöchstsumme: 100.000 € (Kommunen und unternehmerisch Tätige)
Beispiele:
- Ausbau von Hof- und Dorfläden,
- Sanierung und Ausbau von Gebäuden zur Produktionserweiterung,
- Sanierung von Gewerberäumen
