3.1 Die regionale Kulturlandschaft ist dauerhaft gesichert und wird im Einklang mit Belangen von Umwelt- und Natur bewirtschaftet
- 3.1.1 Wertvolle Teile der Kulturlandschaft sind in ihrer ökologischen, funktionalen und identitätsstiftenden Qualität durch neue Nutzung und Pflege erhalten oder wiederhergestellt (Priorität 1)
- 3.1.2 Die Akzeptanz vorhandener Angebote hat sich durch Erfahrungstransfer und Modellvorhaben nachhaltig im Einklang mit Natur- und Umweltschutz erhöht (Priorität 2)
- 3.1.3 Vorhaben zur Herstellung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushaltes sowie des Hochwasserschutzes in Verantwortung der Kommunen werden als Teil der ländlichen Entwicklung aktiv unterstützt (Priorität 3)

Quelle: S. 71, 3. Änderung der LEADER-Entwicklungsstrategie SachsenKreuz+ (Fassung vom 01.08.2018)
NICHT-INVESTIV
Was wird gefördert?
Förderung von:
- Konzepten, Studien, Kosten-Nutzen- / Nutzwert-Analysen
- Beratungen, Coachings, Qualifizierungen
- Netzwerksteuerung
maximaler Fördersatz: 80 %
Förderhöchstsumme: 25.000 €
Beispiele:
- Pflege und Nutzungskonzept für eine Streuobstwiese
INVESTIV
Was wird gefördert?
Förderung von:
- Baumaßnahmen und Pflanzungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung linienhafter Landschaftselemente, von Streuobstwiesen u. ä.
- Baumaßnahmen (inkl. Ausstattung) zur Besucherlenkung im Bereich Naturtourismus, zum Wissenstransfer im Bereich naturnaher Bewirtschaftung u. ä.
- Baumaßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Gewässern 2. Ordnung oder Standgewässern und Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser
maximaler Fördersatz: 75 %
Förderhöchstsumme: 50.000 € (für Sanierungsmaßnahmen an Gewässern und Schutzmaßnahmen zum Oberflächenabfluß nach Ziel 3.1.3 beträgt die maximale Fördersumme 100.000 €)
Beispiele:
- Anlage von Feldrainen,
- Umgestaltung Dorfteich,
- Umgestaltung Gräben
