Am 1. März 2023 wurden alle 30 Lokalen Aktionsgruppen Sachsens, die sich neuerlich um eine Anerkennung als LEADER-Gebiet beworben hatten, in Limbach-Oberfrohna zum LEADER-Gebiet ernannt. Bei der Veranstaltung waren auch anwesend die Vertreter der Lokalen Aktionsgruppe SachsenKreuz+ e.V. Ronald Kunze, Vereinsvorsitzender und Bürgermeister der Stadt Hartha sowie Carsten Graf, Bürgermeister der Stadt Leisnig, Michael Fuhse (Bauamt) für die Gemeinde Kriebstein, Sebastian Killisch (Bau und Ordnung) der Stadt Mittweida sowie für das Regionalmanagement SachsenKreuz+: Holger Schilke, Lisa Marie Burkhardt und Dr. Kerstin Fiedler (PLA.NET Sachsen GmbH).
Durch das Programm führte Andreas Grieß, Referatsleiter Ländliche Entwicklung des Sächsischen Ministeriums für Regionalentwicklung. Einblicke in die Arbeit der Regionalmanagements gab Steffi Möller (Sprecherin der sächsischen LEADER-Gebiete und Regionalmanagerin des Klosterbezirkes Altzella). Einen Job bei dem man viele Menschen beglückt, aber auch gelegentlich einem potentiellen Antragsteller sagen muss, dass sein Vorhaben nicht förderbar ist. Staatssekretärin Barbara Müller sprach über ihre ersten LEADER-Erfahrungen. Staatsminister Thomas Schmidt berichtete über das Erstaunen und die Bewunderung des sächsischen LEADER-Modelles nicht nur bei seinen Kollegen aus den anderen Bundesländern oder auch bei Besuchen der EU-Kommission, bei welchen viel Verantwortung durch den stringenten Bottom-Ansatz bei den LEADER-Gebieten und ihren Lokalen Aktionsgruppe liegt. Dr. Sebastian Elbe sprach über seine Erfahrung als Gutachter für die LEADER-Entwicklungsstrategie allgemein und seine Erfahrungen mit den sächsischen Strategien.
Mit der Ernennung zum LEADER-Gebiet stehen für die gesamte Förderperiode 2023 bis 2027 der Lokalen Aktionsgruppe SachsenKreuz+ e.V. 6,658 Mio. Euro zur Verfügung. Deutlich weniger als in der Vergangenheit. Daher wurden in der neuen LEADER-Entwicklungsstrategie die Fördervoraussetzungen, Handlungsfelder und verschiedene Bewertungskriterien enger gefasst, um die besten Vorhaben auszuwählen. Ein Großteil ist für nicht öffentliche Begünstige vorgesehen. Bevor jedoch die ersten Aufrufe starten, sind noch einige Aufgaben durch die LAG zu erledigen.