Projekt-Aufrufe LEADER 2025 mit Frist zur Einreichung 19. September 2025

 

Datum des Aufrufs: 04. August 2025

Frist zur Einreichung: 19. September 2025 (Posteingang digital oder schriftlich)

Auswahlentscheidung: Die Sitzung des Entscheidungsgremiums zur Vorhabenauswahl findet voraussichtlich am 10. November 2025 statt.

Einzureichen bei: Regionalmanagement SachsenKreuz+

  • Postanschrift:
    • Regionalmanagement SachsenKreuz+   
    • c/o Maikirschen eK
    • Lichtstraße 3, 04758 Oschatz
  • E-Mail: post@sachsenkreuzplus.de
  • Telefon: 03435 / 62 944 96

Rechtsgrundlagen: 

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

 

 

Informationen zu Fördervoraussetzungen und der Vorhabenauswahl sind in den jeweiligen Aufruf-Dokumenten zu finden. Für den Antragsteller ist das Antragsverfahren kosten- und gebührenfrei.

Bei Einreichung von Vorhaben bitten wir vor Abgabe/Versand zwingend um Abstimmung mit dem Regionalmanagement in Bezug auf die korrekte Auswahl der Maßnahmenschwerpunkte!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Folgende Dokumente geben Ihnen Orientierung bei der Antragstellung:


Projekt-Aufruf im Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität

 

Nr. des Aufrufs: 2025-03-1 - investiv und nicht-investiv

Handlungsfeld: 1) Grundversorgung und Lebensqualität

Maßnahmenschwerpunkte:

1.1) Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs

1.2) Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung

1.3) Verbesserung der Alltagsmobilität

1.4) Stärkung des sozialen Miteinanders u. des bürgerschaftlichen Engagements

1.5) Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks u. der kulturellen Vitalität

1.6) Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- u. Entsorgung

Fördersätze und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Kommunen, private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen

Höhe des Budgets: 150.000 € für investive Maßnahmen; 50.000 € für nicht-investive Maßnahmen

Zielstellung: 

Demografiegerechte Sicherung der soziokulturellen Grundversorgung und Mobilität sowie Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für:

  • zukunftsfähige u. erreichbare Nahversorgung für die Bevölkerung sowie Stärkung der Grundversorgung (1.1)
  • zukunftsfähige u. erreichbare medizinische Versorgung sowie Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld u. Ermöglichung des Verbleibs im gewohnten Umfeld (1.2)
  • multifunktionale u. bedarfsgerechte Weiterentwicklung der ländlichen Wege sowie Vernetzung der Angebote u. innovative Mobilitätsangebote (1.3)
  • Verbesserung v. Beteiligung/Engagement/Selbstorganisation von Jung und Alt in ländlichen Orten sowie Schaffung von Begegnungsräumen (1.4)
  • Stärkung der Wahrnehmung des kulturellen Erbes, des Handwerks u. der kulturellen Vielfalt sowie zielgruppengerechte kulturelle Teilhabe sowie tragfähige Freizeitangebote (1.5)
  • Stärkung der Aufenthaltsqualität für alle Generationen sowie Verbesserung der Funktionsvielfalt und Effizienz technischer Infrastrukturen (1.6)

Hinweis: Ein nicht-investives Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung ist ein Projekt, das keine baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern umfasst, sondern z. B. Konzepte, Veranstaltungen oder Dienstleistungen zum Ziel hat.

 

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2025-03-1A (investiv); Aufruf-2025-03-1B (nicht-investiv)

Notwendige einzureichende Unterlagen:

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!


Projekt-Aufruf im Handlungsfeld 2 - Wirtschaft und Arbeit

 

Nr. des Aufrufs: 2025-03-2 - investiv

Handlungsfeld: 2) Wirtschaft und Arbeit

Maßnahmenschwerpunkt: 2.1) Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastruktur) und Ausbau von Wertschöpfungsketten

Fördersatz und Förderhöhe entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Unternehmen (Kleinst- u. Kleinunternehmen) und private Vorhabensträger (Selbstständige)

Höhe des Budgets: 150.000 € für investive Maßnahmen

Zielstellung: 

Verbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung, Einkommenssituation und der gewerblichen GrundversorgungVerbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung, Einkommenssituation und der gewerblichen Grundversorgung.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven Vorhaben für:

  • Erhalt, Sanierung, Umbau oder Erweiterung von Bestandsgebäuden zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Sicherung der Unternehmensnachfolge bzw. -entwicklung, Fachkräfteförderung und -akquise sowie Förderung von Existenzgründung und Innovationen
  • Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Infrastruktur bzw. Reaktivierung gewerblicher Brachen in Bezug auf Zukunftsfähigkeit
  • Entwicklung (inkl. Ausstattung) gewerblicher Anlagen/Gebäude/Einrichtungen/Freianlagen/Zufahrten zur Erhöhung der Wertschöpfung durch regionale Wirtschaftskreisläufe bzw. Erzeugung u. Vermarktung neuartiger Produkte/Dienstleistungen, Diversifizierung und Kooperation

 

Aufruf-Dokument: Aufruf-2025-03-2

Notwendige einzureichende Unterlagen:

Bitte Antragsformular erst abspeichern und dann mit einem PDF-Programm (Bspw. Adobe Acrobat DC Reader) bearbeiten!


Projekt-Aufruf im Handlungsfeld 4 - Bilden

 

Nr. des Aufrufs: 2025-03-4 - investiv und nicht-investiv

Handlungsfeld: 4) Bilden

Maßnahmenschwerpunkte:

  1. Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
  2. Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Fördersatz und Förderhöhe entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Kommunen, private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen

Höhe des Budgets: 200.000 € für investive Maßnahmen, 50.000 € für nicht-investive Maßnahmen

Zielstellung: 

Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für:

  • Steigerung der Qualität der vorhandenen Betreuung von Kindern und Bildung für junge Menschen sowie Erhalt und Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur von Bildungs- u. Betreuungseinrichtungen, von Kinderbetreuungs-/Bildungsangeboten und von schulischen Sportstätten (4.1)
  • Entwicklung vielfältiger Bildungs- und Informationsangebote vor Ort für lebenslanges Lernen sowie Qualifizierung von Orten des ländlichen Raums für Bildung und Austausch (4.2)

Folgende beispielhafte nicht-investive Konzepte, Studien, Kooperationen, Pilotvorhaben oder Wettbewerbe, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote beitragen, können für eine Förderung in Betracht gezogen werden:

  • Konzepte und Kooperationen für kreative Schul- und Kita-Angebote, Sportstättenentwicklungskonzept, Projektmanagement zur Jugendbeteiligung/-engagement (JFM), Ideenwettbewerbe etc. (Schwerpunkt 4.1)
  • Netzwerksteuerung zur Erprobung und Etablierung außerschulischer Bildung in Kooperation von VHS/Bibliotheken/Museen, Entwicklung von Bildungsangeboten für Senioren, Stärkung der kommunalpolitischen Bildung und Beteiligung von Jugendlichen (Schwerpunkt 4.2)

Hinweis: Ein nicht-investives Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung ist ein Projekt, das keine baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern umfasst, sondern z. B. Konzepte, Veranstaltungen oder Dienstleistungen zum Ziel hat.

 

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2025-03-4A (investiv); Aufruf-2025-03-4B (nicht-investiv)

Notwendige einzureichende Unterlagen:

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Projekt-Aufruf im Handlungsfeld 5 - Wohnen

 

Nr. des Aufrufs: 2025-03-5 - investiv und nicht-investiv

Handlungsfeld: 5) Wohnen

Maßnahmenschwerpunkt: 5.1) Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Fördersatz und Förderhöhe entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: private Vorhabenträger, Kommunen, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen

Höhe des Budgets: 100.000 € für investive Maßnahmen; 25.000 € für nicht-investive Maßnahmen

Zielstellung: 

Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote durch Bewahrung, In-Nutzung-Bringen sowie Gestaltung von leerstehenden und ortsbildprägenden Wohngebäuden und Freianlagen.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven Vorhaben für:

  • Erhalt und Entwicklung von Gebäuden für Wohnzwecke
  • Schaffung von Wohnmöglichkeiten durch Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung und für private Wohnzwecke
  • Verbesserung der Mietwohnangebote für junge Leute und junge Familien

Förderung von nicht-investiven Vorhaben (Konzepte, Studien, Pilotvorhaben oder Wettbewerbe) für: 

  • Probe- oder Mitwohnprojekte
  • Projekte zur Aktivierung von Leerstand
  • Beratungen zu barrierefreiem Wohnen

 

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2025-03-5A (investiv), Aufruf-2025-03-5B (nicht-investiv)

Notwendige einzureichende Unterlagen:

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Projekt-Aufruf im Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt

 

Nr. des Aufrufs: 2025-03-6 - nicht-investiv

Handlungsfeld: 6) Natur und Umwelt

Maßnahmenschwerpunkte:

  1. Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen
  2. Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung
  3. Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer o. wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche

Fördersätze und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Kommunen, private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen

Höhe des Budgets: 23.000 € für nicht-investive Maßnahmen

Zielstellung: 

Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft einschließlich Schutz der Ressourcen.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von nicht-investiven Vorhaben:

  • zur Herstellung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalts sowie des Hochwasserschutzes in Verantwortung der Kommunen als Teil der ländlichen Entwicklung (6.1)
  • zur Stärkung einer vielfältigen und biodiversitätsfördernden Landschaftsstruktur (6.2)
  • zum Erhalt und zur Wiederherstellung wertvoller Teile der Kulturlandschaft in ihrer ökologischen, funktionalen und identitätsstiftenden Qualität durch neue Nutzung und Pflege (6.2 + 6.3)
  • zur dauerhaften Sicherung/Bewirtschaftung der regionalen Kulturlandschaft im Einklang von Umwelt und Natur (6.3)

Folgende beispielhafte nicht-investive Konzepte, Studien, Kooperationen, Pilotvorhaben oder Wettbewerbe, die zur Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft und dem Schutz der Ressourcen beitragen, können für eine Förderung in Betracht gezogen werden:

  • Erstellung von Pflege- und Nutzungskonzepten, Verbinden von Ortsteil- und Gewässerentwicklung durch Konzepte zur Dorfteichsanierung (Schwerpunkt 6.1)
  • Konzepte für den Umgang mit Leerstand (von der Sanierung/Umnutzung bis zur Entsiegelung; Schwerpunkt 6.2)
  • Pflege- und Nutzungskonzept für Streuobstwiesen, Sensibilisierung für die Verbindung von Natur- und Landschaftsschutz, Konzepte für Landschaftspflege, Wissenstransfer zur naturnahen Bewirtschaftung, Konzepte gegen Müllverschmutzung (Schwerpunkt 6.3)

 

Aufruf-Dokument: Aufruf-2025-03-6

Notwendige einzureichende Unterlagen:

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Projekt-Aufrufe LEADER 2025 mit Frist zur Einreichung 25. Juli 2025

Der Aufruf-Zeitraum ist beendet. Bis einschließlich 08.08.2025 läuft die Qualifizierungsphase. 

Datum des Aufrufs: 27. Juni 2025

Frist zur Einreichung: 25. Juli 2025 (Posteingang digital oder schriftlich)

Auswahlentscheidung: Die Auswahl der Projekte erfolgt nach aktuellen Planungen im Umlaufverfahren. Die Laufzeit ist für den 11.08. bis 22.08.2025 geplant. Eine Auswahlentscheidung ist also für den 22. August 2025 zu erwarten.

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2023–2027 zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen:

 


Abgeschlossene Aufrufe

 

LEADER-Aufruf 2025-01

 

Laufzeit des Aufrufs: 27. Januar 2025 - 21. März 2025

Auswahlentscheidung: 19. Mai 2025

Rechtsgrundlagen: 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen:


LEADER-Aufruf 2024-01

 

Laufzeit des Aufrufs: 09. September 2024 - 25. Oktober 2024

Auswahlentscheidung: 18. November 2024

Rechtsgrundlagen: 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen: