Projekt-Aufrufe LEADER 2026-02 mit Frist zur Einreichung 21. August 2026

 

Datum des Aufrufs: 30. Juni 2026

Frist zur Einreichung: 21. August 2026 (Posteingang digital oder schriftlich)

Auswahlentscheidung: Die Sitzung des Entscheidungsgremiums zur Vorhabenauswahl findet voraussichtlich am 26. Oktober 2026 statt.

Kontaktmöglichkeit bei Fragen zu laufenden Anträgen: Regionalmanagement SachsenKreuz+

  • Postanschrift:
    • Regionalmanagement SachsenKreuz+ 
    • c/o Maikirschen eK
    • Lichtstraße 3, 04758 Oschatz
  • E-Mail: post@sachsenkreuzplus.de
  • Telefon: 03435 / 62 944 96

Rechtsgrundlagen: 

Hinweis zur Aufruf-Struktur:

Bitte beachten Sie die Unterschiede in den Aufruf-Dokumenten in Bezug auf die Art der Zuwendungsempfänger. In diesen Aufrufen wird erstmals zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Antragstellern unterschieden. Als nicht-öffentliche Antragsteller sind folgende Zuwendungsempfänger zu verstehen: private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Stiftungen. Öffentliche Antragsteller können ausschließlich Kommunen oder Zweckverbände sein. Bitte wählen Sie entsprechend die passenden Aufruf-Dokumente und beachten die unterschiedlichen Budgets. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen, kontaktieren Sie uns bitte - wir helfen gern weiter. 

Kurz gesagt: Antragsteller, wie Privatpersonen oder Vereine orientieren sich bitte an allen Unterlagen mit der Kennung “A” am Ende. Kommunale Antragsteller (Städte, Gemeinden) orientieren sich bitte an allen Unterlagen mit der Kennung “B” am Ende. Vielen Dank!

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ ruft zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen auf:

Aufrufe für nicht-öffentliche Antragsteller: 

Aufrufe für öffentliche Antragsteller:

 

Wichtiger Hinweis: Notwendige Formulare und Unterlagen stehen per Download-Link zur Verfügung. Wir bitten vor Antragseinreichung dringend um Abstimmung in Bezug auf korrekte Handlungsfelder und Schwerpunkte, um unnötige Korrekturen zu vermeiden. Gleichzeitig weisen wir noch einmal auf ein obligatorisches Beratungsgespräch hin!


Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 1 - Grundversorgung und Lebensqualität 

 

Hier finden Sie die veröffentlichten Aufrufe sowie notwendige Unterlagen im Handlungsfeld 1.

Bitte wählen Sie das aufklappbare Menü entsprechend ihrer organisatorischen Situation. Dort finden Sie alle weiteren Infos. 

 

Nr. des Aufrufs: 2026-02-1A 

Handlungsfeld: 1) Grundversorgung und Lebensqualität

Maßnahmenschwerpunkte:

  • 1.2) Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
  • 1.5) Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks u. der kulturellen Vitalität
  • 1.6) Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- u. Entsorgung

Fördersätze und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen

Höhe des Budgets: 170.000 € 

Zielstellung: Demografiegerechte Sicherung der soziokulturellen Grundversorgung und Mobilität sowie Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven Vorhaben für:

  • zukunftsfähige u. erreichbare medizinische Versorgung sowie Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld u. Ermöglichung des Verbleibs im gewohnten Umfeld (1.2)
  • Stärkung der Wahrnehmung des kulturellen Erbes, des Handwerks u. der kulturellen Vielfalt sowie zielgruppengerechte kulturelle Teilhabe sowie tragfähige Freizeitangebote (1.5)
  • Stärkung der Aufenthaltsqualität für alle Generationen sowie Verbesserung der Funktionsvielfalt und Effizienz technischer Infrastrukturen (1.6)

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2026-02-1A

notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒ VEB-LEADER_2026-02-1A
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Nr. des Aufrufs: 2026-02-1B

Handlungsfeld: 1) Grundversorgung und Lebensqualität

Maßnahmenschwerpunkte:

  • 1.1) Sicherung der Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs
  • 1.2) Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung
  • 1.3) Verbesserung der Alltagsmobilität 
  • 1.5) Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks u. der kulturellen Vitalität
  • 1.6) Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschl. Ver- u. Entsorgung

Fördersätze und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Kommunen und Zweckverbände

Höhe des Budgets: 500.000 € 

Zielstellung: Demografiegerechte Sicherung der soziokulturellen Grundversorgung und Mobilität sowie Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für:

  • zukunftsfähige u. erreichbare Nahversorgung für die Bevölkerung sowie Stärkung der Grundversorgung (1.1)
  • zukunftsfähige u. erreichbare medizinische Versorgung sowie Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld u. Ermöglichung des Verbleibs im gewohnten Umfeld (1.2)
  • multifunktionale u. bedarfsgerechte Weiterentwicklung der ländlichen Wege sowie Vernetzung der Angebote u. innovative Mobilitätsangebote (1.3)
  • Stärkung der Wahrnehmung des kulturellen Erbes, des Handwerks u. der kulturellen Vielfalt sowie zielgruppengerechte kulturelle Teilhabe sowie tragfähige Freizeitangebote (1.5)
  • Stärkung der Aufenthaltsqualität für alle Generationen sowie Verbesserung der Funktionsvielfalt und Effizienz technischer Infrastrukturen (1.6)

Hinweis: Ein nicht-investives Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung ist ein Projekt, das keine baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern umfasst, sondern z. B. Konzepte, Veranstaltungen oder Dienstleistungen zum Ziel hat.

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2026-02-1B 

Notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒ VEB-LEADER_2026-02-1B
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 3 - Tourismus & Naherholung

 

Hier finden Sie die veröffentlichten Aufrufe sowie notwendige Unterlagen im Handlungsfeld 3.

Bitte wählen Sie das aufklappbare Menü entsprechend ihrer organisatorischen Situation. Dort finden Sie alle weiteren Infos. 

 

Nr. des Aufrufs: 2026-02-3A

Handlungsfeld: 3) Tourismus und Naherholung

Maßnahmenschwerpunkte:

  • 3.1) Entwicklung landtouristischer Angebote
  • 3.2) Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes

Fördersätze und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen

Höhe des Budgets: 100.000 € 

Zielstellung: Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs- Freizeitangebots und der regionalen Identität

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven Vorhaben für:

  • nachfragegerechte, gästefreundliche u. qualitative Entwicklung landtouristischer Infrastrukturen sowie informelle u. infrastrukturelle Vernetzung von touristischen u. kulturellen Angeboten (3.1)
  • Erweiterung, Qualifizierung, Modernisierung u. Barrierefreiheit von Beherbergungsangeboten unter Nutzung von Leerständen und aktuellen Trends (3.2)
  • Projekte, deren Schwerpunkt auf dem Fokusthema Naherholung liegt

Aufruf-Dokument: Aufruf-2026-02-3A

Notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒ VEB-LEADER_2026-02-3A 
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Nr. des Aufrufs: 2026-02-3B

Handlungsfeld: 3) Tourismus und Naherholung

Maßnahmenschwerpunkte:

  • 3.1) Entwicklung landtouristischer Angebote
  • 3.2) Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes

Fördersätze und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Kommunen und Zweckverbände

Höhe des Budgets: 150.000 €

Zielstellung: Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs- Freizeitangebots und der regionalen Identität

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für:

  • nachfragegerechte, gästefreundliche u. qualitative Entwicklung landtouristischer Infrastrukturen sowie informelle u. infrastrukturelle Vernetzung von touristischen u. kulturellen Angeboten (3.1)
  • Erweiterung, Qualifizierung, Modernisierung u. Barrierefreiheit von Beherbergungsangeboten unter Nutzung von Leerständen und aktuellen Trends (3.2)
  • Projekte, deren Schwerpunkt auf dem Fokusthema Naherholung liegt

Hinweis: Ein nicht-investives Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung ist ein Projekt, das keine baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern umfasst, sondern z. B. Konzepte, Veranstaltungen oder Dienstleistungen zum Ziel hat.

Aufruf-Dokument: Aufruf-2026-02-3B

Notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒ VEB-LEADER_2026-02-3B
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01 
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Projekt-Aufrufe im Handlungsfeld 4 - Bilden

 

Hier finden Sie die veröffentlichten Aufrufe sowie notwendige Unterlagen im Handlungsfeld 4.

Bitte wählen Sie das aufklappbare Menü entsprechend ihrer organisatorischen Situation. Dort finden Sie alle weiteren Infos. 

 

Nr. des Aufrufs: 2026-02-4A (nicht-investiv)

Handlungsfeld: 4) Bilden

Maßnahmenschwerpunkte:

  • 4.1) Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
  • 4.2) Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Fördersatz und Förderhöhe entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen > nur nicht-investive Maßnahmen!

Höhe des Budgets: 5.000 € 

Zielstellung: Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von nicht-investiven Vorhaben für:

  • Steigerung der Qualität der vorhandenen Betreuung von Kindern und Bildung für junge Menschen sowie Erhalt und Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur von Bildungs- u. Betreuungseinrichtungen, von Kinderbetreuungs-/Bildungsangeboten und von schulischen Sportstätten (4.1)
  • Entwicklung vielfältiger Bildungs- und Informationsangebote vor Ort für lebenslanges Lernen sowie Qualifizierung von Orten des ländlichen Raums für Bildung und Austausch (4.2)

Folgende beispielhafte nicht-investive Konzepte, Studien, Kooperationen, Pilotvorhaben oder Wettbewerbe, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote beitragen, können für eine Förderung in Betracht gezogen werden:

  • Konzepte und Kooperationen für kreative Schul- und Kita-Angebote, Sportstättenentwicklungskonzept, Projektmanagement zur Jugendbeteiligung/-engagement (JFM), Ideenwettbewerbe etc. (Schwerpunkt 4.1)
  • Netzwerksteuerung zur Erprobung und Etablierung außerschulischer Bildung in Kooperation von VHS/Bibliotheken/Museen, Entwicklung von Bildungsangeboten für Senioren, Stärkung der kommunalpolitischen Bildung und Beteiligung von Jugendlichen (Schwerpunkt 4.2)

Hinweis: Ein nicht-investives Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung ist ein Projekt, das keine baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern umfasst, sondern z. B. Konzepte, Veranstaltungen oder Dienstleistungen zum Ziel hat.

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2026-02-4A 

Notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒ VEB-LEADER_2026-02-4A 
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01 
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Nr. des Aufrufs: 2026-02-4B

Handlungsfeld: 4) Bilden

Maßnahmenschwerpunkte:

  • 4.1) Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
  • 4.2) Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Fördersatz und Förderhöhe entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Kommunen und Zweckverbände

Höhe des Budgets: 150.000 €

Zielstellung: Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven und nicht-investiven Vorhaben für:

  • Steigerung der Qualität der vorhandenen Betreuung von Kindern und Bildung für junge Menschen sowie Erhalt und Weiterentwicklung baulicher Infrastruktur von Bildungs- u. Betreuungseinrichtungen, von Kinderbetreuungs-/Bildungsangeboten und von schulischen Sportstätten (4.1)
  • Entwicklung vielfältiger Bildungs- und Informationsangebote vor Ort für lebenslanges Lernen sowie Qualifizierung von Orten des ländlichen Raums für Bildung und Austausch (4.2)

Folgende beispielhafte nicht-investive Konzepte, Studien, Kooperationen, Pilotvorhaben oder Wettbewerbe, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote beitragen, können für eine Förderung in Betracht gezogen werden:

  • Konzepte und Kooperationen für kreative Schul- und Kita-Angebote, Sportstättenentwicklungskonzept, Projektmanagement zur Jugendbeteiligung/-engagement (JFM), Ideenwettbewerbe etc. (Schwerpunkt 4.1)
  • Netzwerksteuerung zur Erprobung und Etablierung außerschulischer Bildung in Kooperation von VHS/Bibliotheken/Museen, Entwicklung von Bildungsangeboten für Senioren, Stärkung der kommunalpolitischen Bildung und Beteiligung von Jugendlichen (Schwerpunkt 4.2)

Hinweis: Ein nicht-investives Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung ist ein Projekt, das keine baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern umfasst, sondern z. B. Konzepte, Veranstaltungen oder Dienstleistungen zum Ziel hat.

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2026-02-4B 

Notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒VEB-LEADER_2026-02-4B
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Projekt-Aufruf im Handlungsfeld 5 - Wohnen

 

Hier finden Sie den veröffentlichten Aufruf sowie notwendige Unterlagen im Handlungsfeld 5.

Nr. des Aufrufs: 2026-02-5A

Handlungsfeld: 5) Wohnen

Maßnahmenschwerpunkt: 5.1) Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Fördersatz und Förderhöhe entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: private Vorhabensträger, Unternehmen, Vereine/Verbände/Stiftungen

Höhe des Budgets: 100.000 €

Zielstellung: Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote durch Bewahrung, In-Nutzung-Bringen sowie Gestaltung von leerstehenden und ortsbildprägenden Wohngebäuden und Freianlagen.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven Vorhaben für:

  • Erhalt und Entwicklung von Gebäuden für Wohnzwecke
  • Schaffung von Wohnmöglichkeiten durch Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz zur Vermietung und für private Wohnzwecke
  • Verbesserung der Mietwohnangebote für junge Leute und junge Familien

Aufruf-Dokumente: Aufruf-2026-02-5A

Notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒ VEB-LEADER_2026-02-5A
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Projekt-Aufruf im Handlungsfeld 6 - Natur und Umwelt

 

Hier finden Sie den veröffentlichten Aufruf sowie notwendige Unterlagen im Handlungsfeld 6.

Nr. des Aufrufs: 2026-02-6B

Handlungsfeld: 6) Natur und Umwelt

Maßnahmenschwerpunkte:

  • 6.1 Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen
  • 6.2 Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung
  • 6.3 Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer o. wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche

Fördersätze und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem Aufrufdokument.

Zuwendungsempfänger: Kommunen und Zweckverbände

Höhe des Budgets: 75.000 €

Zielstellung: Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft einschließlich Schutz der Ressourcen.

Inhalt des Aufrufs: 

Förderung von investiven und nicht-investiven Vorhaben:

  • zur Herstellung eines ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalts sowie des Hochwasserschutzes in Verantwortung der Kommunen als Teil der ländlichen Entwicklung (6.1)
  • zur Stärkung einer vielfältigen und biodiversitätsfördernden Landschaftsstruktur (6.2)
  • zum Erhalt und zur Wiederherstellung wertvoller Teile der Kulturlandschaft in ihrer ökologischen, funktionalen und identitätsstiftenden Qualität durch neue Nutzung und Pflege (6.2 + 6.3)
  • zur dauerhaften Sicherung/Bewirtschaftung der regionalen Kulturlandschaft im Einklang von Umwelt und Natur (6.3)

Hinweis: Ein nicht-investives Vorhaben im Rahmen der LEADER-Förderung ist ein Projekt, das keine baulichen Maßnahmen oder Anschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern umfasst, sondern z. B. Konzepte, Veranstaltungen oder Dienstleistungen zum Ziel hat.

Aufruf-Dokument: Aufruf-2026-01-6B

Notwendige einzureichende Unterlagen:

  • Vorhabenerfassungsbogen ⇒ VEB-LEADER_2026-02-6B
  • Aussagen zu Kohärenz- und Mehrwertprüfung ⇒ Anlage 01
  • Datenschutzerklärung ⇒ Anlage 02
  • Antragsrelevante Nachweise (siehe Anlagenliste laut Vorhabenerfassungsbogen)

Abgeschlossene Aufrufe

LEADER-Aufruf 2026-01

 

Laufzeit des Aufrufs: 02. Februar - 27. März 2026

Auswahlentscheidung: 11. Mai 2026

Rechtsgrundlagen: 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen:

 


LEADER-Aufruf 2025-03

 

Laufzeit des Aufrufs: 04. August - 19. September 2025

Auswahlentscheidung: 10. November 2025

Rechtsgrundlagen: 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen:


LEADER-Aufruf 2025-02

 

Laufzeit des Aufrufs: 27. Juni 2025 - 25. Juli 2025

Auswahlentscheidung: 28. August 2025 per Umlaufverfahren

Rechtsgrundlagen: 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen:


LEADER-Aufruf 2025-01

 

Laufzeit des Aufrufs: 27. Januar 2025 - 21. März 2025

Auswahlentscheidung: 19. Mai 2025

Rechtsgrundlagen: 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen:


LEADER-Aufruf 2024-01

 

Laufzeit des Aufrufs: 09. September 2024 - 25. Oktober 2024

Auswahlentscheidung: 18. November 2024

Rechtsgrundlagen: 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) SachsenKreuz+ hat zur Einreichung von Vorhaben für folgende Maßnahmen aufgerufen: