Der Weg zu einer Förderung über LEADER ist ein Bewerbungsverfahren, ähnlich wie für eine neue Arbeit.
Zum Verfahren vorweg noch ein paar anschauliche Hinweise:
1. Aufruf
Jede Maßnahme bzw. jedes Ziel wird aufgerufen. Nur innerhalb des bekanntgegebenen Aufrufzeitraumes (vgl. eines Bewerbungszeitraumes) können Vorhaben beim Regionalmanagement eingereicht werden. Alle Informationen zum Aufruf finden Sie im Anhang des Vorhabenerfassungsbogens und auf der Webseite unter "Aufrufe". Bitte lesen Sie sich diesen inklusive Anhänge sorgsam durch.
2. Kostenlose Beratung durch das Regionalmanagement
Das Regionalmanagement berät Sie als Vorhabenträger gern kostenfrei zu formalen und inhaltlichen Aspekten im Hinblick auf die Passfähigkeit zu Handlungsfeldern, Rahmenbedingungen der Förderung und anstehenden Aufrufen.
Eine Beratung durch das Regionalmanagement ist verpflichtender Bestandteil des Antrags und kann durch einen Beratungsnachweis dokumentiert werden.
Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bereits im Vorfeld der Antragstellung! In der ca. einstündigen Beratung werden Sie zu verschiedenen Aspekten vom Regionalmanagement informiert. Termin und Ort der Beratung können individuell vereinbart werden.
3. Fördervoraussetzungen
Folgende Ortsteile sind nicht für investive Maßnahmen förderfähig:
- Stadt Döbeln (Gemeindeteil Döbeln)
- Stadt Mittweida (Gemeindeteil Mittweida & Gemeindeteil Rößgen)
- Stadt Waldheim (Gemeindeteil Waldheim)
Nicht-investive Maßnahmen, wie z.B. Planungen, Studien, Konzepte usw. sind in allen Gemeinden und Gemeindeteilen im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+ förderfähig.
Zuwendungsempfänger
Doppelförderungen sind von der Förderung ausgeschlossen sind!
Begründung: Aus dem ELER finanzierte Ausgaben dürfen nicht Gegenstand einer anderen Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen sein. Andere Finanzierungen derselben Ausgaben führen zur Reduzierung der Zuwendung aus dem ELER". (siehe Förderrichtlinie LEADER - FRL LEADER/2023, Teil B, Ziffer I, Nummer 8)
Beispielhaft ein Auszug aus den nicht förderfähigen Ausgaben für ELER-finanzierte Fördermaßnahmen:
Eine vollständige Auflistung nicht förderfähiger Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie (siehe Förderrichtlinie LEADER - FRL LEADER/2023, Anlage 3)
4. Einreichung von Unterlagen (vgl. einer "Bewerbungsmappe")
Bis zur bekanntgegebenen Aufruf-Frist müssen der ausgefüllte Vorhabenerfassungsbogen und alle genannten beizufügenden Unterlagen (siehe Anlagenliste) beim Regionalmanagement per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.
Das Dokument mit der Anlageliste dient gleichzeitig als Checkliste für den Vorhabenträger.
Vorhabenbeschreibung
Für jedes Vorhaben ist wichtig, dass es objektiv und so detailliert wie möglich beschrieben werden muss:
Nutzungskonzept
Mit dem Nutzungskonzept soll beschrieben werden, was mit den geplanten Vorhaben erreicht werden soll. Wozu soll das Vorhaben dienen? Welchen Zweck soll das Vorhaben erfüllen. Auf dem Nutzungskonzept basiert zudem die Einordnung der Vorhaben in die LEADER-Entwicklungsstrategie (nicht relevant für Anträge im Handlungsfeld 5 - Wohnen).
Fotos vom Ist-Zustand und Lageplan des Objektes
Mit den Fotos vom gegenwärtigen Zustand des Gebäudes/Freifläche sowie Lageplan/Grundrisse möchte sich das Entscheidungsgremium ein Bild von Ihrem Vorhaben machen, um sich in das Vorhaben hineindenken zu können.
Eigentumsnachweis (nur für investive Vorhaben)
Der Nachweis des Eigentums ist mit der wichtigste Punkt für das Vorhaben, denn:
Vorhabenträger = Eigentümer/Erbbauberechtigter = Zuwendungsempfänger = Begünstigter
Finanzierungsplanung
Das Vorhaben muss vom Vorhabenträger komplett vorfinanziert bzw. die Gesamtfinanzierung gesichert werden.
Baugenehmigung und ggf. denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Für alle Vorhaben an/in Gebäuden bzw. auf Freianlagen ist eine Baugenehmigung bzw. eine Erklärung der Genehmigungsfreiheit durch den Fachplaner und ggf. eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzureichen, falls das Vorhaben in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) erfasst ist.
Kostenberechnung
Für alle Vorhaben wird eine Kostenberechnung bzw. -aufstellung benötigt. Bei baulichen Vorhaben sind Kostenvoranschläge bzw. eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizulegen. Ab 12 Gewerken muss ggf. eine Berechnung nach Standardisierten Einheitskosten (SEK) erfolgen (Link mit weiterführenden Infos).
5. Vorhabensichtung & -bewertung
Nach der Einreichfrist prüft das Regionalmanagement die Dokumente auf Vollständigkeit. Wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Vorhaben vorhanden sind, wird ein zweistufiges Bewertungsverfahren vom Entscheidungsgremium (EG) der LAG durchgeführt.
6. Vorhabenauswahl
In einer Sitzung des Entscheidungsgremiums (im Aufruf bekanntgegeben), wird die Vorhabenauswahl durchgeführt. Je nach aufgerufenem Budget, werden jene Vorhaben zur Förderung ausgewählt, welche die Kohärenzkriterien erfüllt haben und die meisten Punkte bei Anwendung der Mehrwert- und Rankingkriterien erhalten haben.
Das Entscheidungsgremium hat Ihr Vorhaben bewertet und bevotet. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine schriftliche Information und die Dokumentation der Auswahlentscheidung für Ihr Vorhaben. Dabei gibt es unterschiedliche Auswahlentscheidungen:
Besteht das eingereichte Vorhaben die Kohärenz- und Mehrwertprüfung nicht, ist keine Förderung des Vorhabens möglich. Der betroffenen Antragsteller werden auf die Möglichkeit hingewiesen, über einen Antrag auf Förderung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde den öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweg zu beschreiten.
Es gibt Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme überzeichnet wird. Vorhaben, welche nicht zur Förderung ausgewählt wurden, jedoch das Bewertungsverfahren erfolgreich bestanden haben, können in einem erneuten Aufruf zur gleichen Maßnahme nochmals die Chance auf Förderung erhalten. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gern dabei. - Neuer Aufruf – Neue Chance! -
Innerhalb von 12 Monaten ab dem Auswahltermin muss der Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden.
Warum so kompliziert?
Die Lokale Aktionsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die besten Vorhaben, welche einen Mehrwert für die Bevölkerung und die Region haben, zu fördern.
+++ Aber Achtung +++
7. Einreichung des Fördermittelantrages
Nachdem ein Vorhaben vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt wurde (positives Votum), kann mit der Dokumentation der Auswahlentscheidung für Vorhaben jetzt der offizielle Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden. Ab der Einreichung des Fördermittelantrages stehen Ihnen bei Fragen die Ansprechpartner des Fachbereichs Förderung Ländliche Entwicklung des Landratsamts Mittelsachsen zur Verfügung.
Für die schnellere Bewältigung des Weges zur Förderung orientieren sich die beizufügenden Unterlagen des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ an den geforderten Unterlagen aus dem Fördermittelantrag. Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Landratsamtes Mittelsachsen (Fachbereich Förderung Ländliche Entwicklung).
Wie erfolgt die Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde:
Der Antrag auf Förderung von ausgewählten Vorhaben wird bei den Bewilligungsbehörden des Landkreises gestellt. Diese entscheiden über die Förderfähigkeit des einzelnen Vorhabens. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.
Die Antragstellung erfolgt über das Programm »Internetbasierte Antragstellung Förderung (IAF)«. Für die Beantragung einer Förderung benötigen Sie zwei Registriernummern. Hinweise und die Formulare hierzu finden Sie über den nachfolgenden Link: Informationen zur Internetbasierten Antragstellung
Neben der LEADER-Förderung gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten. Einen Teil davon erreichen Sie unter: