Förderung

!!! Achtung Baustelle !!!

Bewerbungsverfahren

Quelle: Regionalmanagement SachsenKreuz+

Informationsblatt zum Download:

Der Weg zu einer Förderung über LEADER ist ein Bewerbungsverfahren, ähnlich wie für eine neue Arbeit.

Zum Verfahren vorweg noch ein paar anschauliche Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
  • Die Beratung beim Regionalmanagement, Einreichung, Bearbeitung, Bewertung, Auswahl zu/der Vorhaben ist kostenlos.
  • Die Entscheidung über die Einhaltung der Förderkriterien trifft die zuständige Bewilligungsbehörde.

 

1. Aufruf

Jede Maßnahme bzw. jedes Ziel wird aufgerufen. Nur innerhalb des bekanntgegebenen Aufrufzeitraumes (vgl. eines Bewerbungszeitraumes) können Vorhaben beim Regionalmanagement eingereicht werden. Alle Informationen zum Aufruf finden Sie im Anhang des Vorhabenerfassungsbogens und auf der Webseite unter "Aufrufe". Bitte lesen Sie sich diesen inklusive Anhänge sorgsam durch.

 

2. Kostenlose Beratung durch das Regionalmanagement

Es wird empfohlen im Vorfeld eine kostenlose Beratung zu Ihrem Vorhaben. Dabei muss Ihr Vorhaben in ein Handlungsfeld und zu einem Ziel unserer LEADER-Entwicklungsstrategie eingeordnet werden. In der ca. einstündigen Beratung werden Sie zu verschiedenen Aspekten von dem Regionalmanagement informiert.

 

3. Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt liegt innerhalb des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+

Folgende Ortsteile sind nicht für investive Maßnahmen förderfähig:

- Stadt Döbeln (Gemeindeteil Döbeln)
- Stadt Mittweida (Gemeindeteil Mittweida & Gemeindeteil Rößgen)
- Stadt Waldheim (Gemeindeteil Waldheim)

Nicht-investive Maßnahmen, wie z.B. Planungen, Studien, Konzepte usw. sind in allen Gemeinden und Gemeindeteilen im LEADER-Gebiet SachsenKreuz+ förderfähig.

  • Das Projekt entspricht den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
  • Mit dem Vorhaben darf vor Vorhabeneinreichung/Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.
  • Zweckbindungsfrist für Vorhaben, welches Investitionen beinhaltet, beträgt 5 Jahre (Beginn: Datum des Schluss- oder Endfestsetzungsbescheides).
  • Anwendung des Beihilferechts (falls zutreffend)
  • Zuwendungen pro Einzelvorhaben unter 10.000 € werden nicht gewährt
  • Zuwendungen für bauliche Investitionen nur an Eigentümer/Erbbauberechtigten/Pächter

 

Zuwendungsempfänger

  • Kommunen, die innerhalb der Region SachsenKreuz+ liegen
  • Privatpersonen
  • private Unternehmen der ländlichen Wirtschaft
  • Vereine

 

Ausgeschlossen sind:

  • Doppelförderungen:
  1. "Aus dem ELER finanzierte Ausgaben dürfen nicht Gegenstand einer anderen Finanzierung aus dem Haushalt der Europäischen Union, des Bundes oder des Freistaates Sachsen sein. Andere Finanzierungen derselben Ausgaben führen zur Reduzierung der Zuwendung aus dem ELER". (Regelung im Entwurf)
  2. Klare Abgrenzung der Vorhaben notwendig, um verschiedene Förderprogramme zu nutzen
  • Anlagen zur Elektrizitätserzeugung aus Biomasse/Ausbau erneuerbarer Energien
  • Erhaltung, Modernisierung und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
  • bauliche Anlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (siehe Geoportal Sachsen und unter Karteninhalt ’05/13 Wasser’ auswählen und Häckchen bei "Gewässer" + "Überschwemmungsgebiete" setzen)
  • Auschreibungskosten
  • Ausgaben für gebrauchte Technik und Ausstattung
  • Sachleistungen ohne Rechnungen / Belege (Erbringung von Arbeitsleistungen und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen, Grundstücken und Immobilien)

 

4. Einreichung von Unterlagen (vgl. einer "Bewerbungsmappe")

Bis zur bekanntgegebenen Aufruf- bzw. "Bewerbungs"frist müssen der ausgefüllte Vorhabenerfassungsbogen und alle genannten beizufügenden Unterlagen (siehe Anlagenliste) beim Regionalmanagement per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

Das Dokument mit der Anlageliste dient gleichzeitig als Checkliste für den Vorhabenträger.

 

Vorhabenbeschreibung

Für jedes Vorhaben ist wichtig, dass es genau objektiv beschrieben werden muss:

  • Bestandteile – Was gehört zum Vorhaben und was soll gefördert werden?
  • Umfang – Was soll genau gemacht werden?

 

Nutzungskonzept

Mit dem Nutzungskonzept soll beschrieben werden, was mit den geplanten Vorhaben erreicht werden soll. Wozu soll das Vorhaben dienen? Welchen Zweck soll das Vorhaben erfüllen. Auf dem Nutzungskonzept basiert zudem die Einordnung der Vorhaben in die LEADER-Entwicklungsstrategie.

 

Fotos vom Ist-Zustand und Lageplan des Objektes

Mit den Fotos vom gegenwärtigen Zustand des Gebäudes/Freifläche sowie Lageplan/Grundrisse möchte sich das Entscheidungsgremium ein Bild von Ihrem Vorhaben machen, um sich in das Vorhaben hineindenken zu können.

 

Eigentumsnachweis (nur für investive Vorhaben)

Der Nachweis des Eigentums ist mit der wichtigste Punkt für das Vorhaben, denn:

Vorhabenträger = Eigentümer/Erbbauberechtigter = Zuwendungsempfänger = Begünstigter

  • Pachtvertrag und Zustimmung des Grundstückseigentümers zum beantragten Vorhaben
  • Widmungsnachweis bei Straßen- und Wegebauvorhaben
  • unwiderrufliche Planvereinbarung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz oder dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

 

Finanzierungsplanung

Das Vorhaben muss vom Vorhabenträger komplett vorfinanziert bzw. die Gesamtfinanzierung gesichert werden.

 

Baugenehmigung und ggf. Denkmalschutzrechliche Genehmigung

Für alle Vorhaben an/in Gebäuden bzw. auf Freianlagen ist eine Baugenehmigung bzw. eine Erklärung der Genehmigungsfreiheit durch den Fachplaner und ggf. eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung einzureichen, falls das Vorhaben in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) erfasst ist.

 

Kostenberechnung

Für alle Vorhaben wird eine Kostenberechnung bzw. -aufstellung benötigt. Bei baulichen Vorhaben sind Kostenvoranschläge bzw. eine Kostenberechnung nach DIN 276 beizulegen. Ab 12 Gewerken muss ggf. eine Berechnung nach Standardisierten Einheitskosten (SEK) erfolgen.

 

Erklärungen

Mehrere Erklärungen vom Vorhabenträger sind u.a. erforderlich:

  • zur Vorprüfung der Förderfähigkeit
  • …, dass keine Fachförderung über andere Richtlinien möglich ist
  • …, dass das Vorhaben nicht ohne eine Förderung umgesetzt werden kann
  • …, dass kein weiteres LEADER-Vorhaben eingereicht wurde (Ausnahmen sind Kommunen und Antragsteller von Kooperationsprojekten)

 

5. Vorhabensichtung & -bewertung

Nach der Einreichfrist prüft das Regionalmanagement die Dokumente auf Vollständigkeit. Wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Vorhaben vorhanden sind, wird ein 2-stufiges Bewertungsverfahren vom Entscheidungsgremium (EG) der LAG durchgeführt.

 

6. Vorhabenauswahl

In einer Sitzung des Entscheidungsgremiums (im Aufruf bekanntgegeben), wird die Vorhabenauswahl durchgeführt. Je nach aufgerufenem Budget, werden jene Vorhaben zur Förderung ausgewählt, welche die Kohärenzkriterien erfüllt haben und die meisten Punkte bei Anwendung der Mehrwert- und Rankingkriterien erhalten haben.

Das Entscheidungsgremium hat Ihr Vorhaben bewertet und bevotet. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie eine schriftliche Information und die Dokumentation der Auswahlentscheidung für Ihr Vorhaben. Dabei gibt es unterschiedliche Auswahlentscheidungen:

  • 1. Das Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung

Bei einigen Vorhaben fehlten Unterlagen bzw. es gab Unstimmigkeiten/Unklarheiten. Hierfür setzt sich das Regionalmanagement mit Ihnen in Verbindung bzw. hat die Probleme bereits angesprochen.

  • 2. Das Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget

Es gibt Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme überzeichnet wird. Vorhaben, welche nicht zur Förderung ausgewählt wurden, jedoch das Bewertungsverfahren erfolgreich bestanden haben, können in einem erneuten Aufruf zur gleichen Maßnahme nochmals die Chance auf Förderung erhalten. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gern dabei. - Neuer Aufruf – Neue Chance! -

  • 3. Das Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt

Innerhalb von drei Monaten ab dem Auswahltermin muss der Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden.

 

Warum so kompliziert?

Die Lokale Aktionsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, die besten Vorhaben, welche einen Mehrwert für die Bevölkerung und die Region haben, zu fördern.

 

+++ Aber Achtung +++

  • Zur Förderung ausgewählte Vorhaben ≠ Förderzusage!
  • Zur Förderung ausgewählte Vorhaben = "VIP-Ticket" für die Antragsstellung des Fördermittelantrages beim Landratsamt Mittelsachsen

 

7. Einreichung des Fördermittelantrages

Nachdem ein Vorhaben vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt wurde, kann mit der Dokumentation der Auswahlentscheidung für Vorhaben jetzt der offizielle Fördermittelantrag beim Landratsamt Mittelsachsen gestellt werden. Ab der Einreichung des Fördermittelantrages stehen Ihnen bei Fragen die Ansprechpartner des Fachbereichs Förderung Ländliche Entwicklung des Landratsamts Mittelsachsen zur Verfügung. Das Regionalmanagement empfiehlt, sich frühzeitig die Antragsunterlagen der Bewilligungsbehörde anzuschauen und auszfüllen. Diese finden Sie im Förderportal von sachsen.de. Bitte beachten Sie, die in der Dokumentation genannte Frist.

Streng betrachtet ist es eine "doppelte Antragsstellung" zuerst beim Regionalmanagement und bei Auswahl zur Förderung das Landratsamt. Für die schnellere Bewältigung des Weges zur Förderung orientieren sich die beizufügenden Unterlagen des LEADER-Gebietes SachsenKreuz+ an den geforderten Unterlagen aus dem Fördermittelantrag.

Bei Fragen zum Fördermittelantrag und zur weiteren Vorgehensweise wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner des Landratsamtes Mittelsachsen (Fachbereich Förderung Ländliche Entwicklung).

 

Folgende Unterlagen sind bei der Antragsstellung erforderlich:

- Antragsformulare auf Förderung

- in den Formularen genannten Unterlagen und Dokumente
- Kopie der Dokumentation der Auswahlentscheidung