Neuer Aufruf zum Regionalbudget 2026 gestartet

Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bietet das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) den sächsischen LEADER-Gebieten 2026 eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.

Hier finden Sie den aktuellen Förderaufruf: Link zum Aufrufdokument

 

Die wichtigsten Hinweise in Kurzform:

Enger Zeitplan

Als Antragsteller muss Ihnen klar sein, dass es sowohl für die Antragstellung als auch für die Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte einen sehr engen Zeitplan gibt. Umsetzung und Abrechnung der Kleinprojekte müssen bis spätestens 15. August 2026 erfolgen! Vermeiden Sie jedoch unbedingt einen verfrühten Projektbeginn. Mit der Umsetzung des Projektes darf erst nach erfolgter Bewilligung durch das Entscheidungsgremium der LAG begonnen werden.

Anspruch an Förderanträge

Um eine intensive Einzelbearbeitung jedes Förderantrags zu vermeiden, setzen wir einen hohen Anspruch an die der Anträge. Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihr Kleinprojekt mit seinen Bestandteilen nachvollziehbar und transparent zu erkennen. Beachten Sie auch die Bestimmung, dass bei (Unter-)Aufträgen für Projektbestandteile im Wert von über 5.000 € grundsätzlich drei verschiedene Angebote eingeholt und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden muss. Reichen Sie Unterlagen bitte unbedingt per E-Mail ein!

Vorfinanzierung

Berücksichtigen Sie bei der Antragstellung unbedingt die Abrechnung und Auszahlung! Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst NACH Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen. Sie müssen die Investitionen vorfinanzieren und dies im Rahmen der Antragstellung auch nachweisen.

Wir als Regionalmanagement erteilen gern Auskünfte zum Aufruf und beraten in Bezug auf konkrete Anfragen und einzureichende Unterlagen.

Kurzveröffentlichung des Aufrufs zum Regionalbudget 2026

Nr. des Aufrufs: RB2026-01

Datum des Aufrufs: 01.12.2025

Frist zur Einreichung: 30.01.2026 

Höhe des Budgets: 200.000 €

Fördersatz: 80 % (anteilig nicht rückzahlbarer Zuschuss)

Mindestzuschuss: 4.000 € (entspricht Mindestausgaben i.H.v. 5.000 €)

Maximalzuschuss: 16.000 € (entspricht Maximalausgaben i.H.v. 20.000 €)

Antragsteller/Letztempfänger: Vereine, Kirchgemeinde, Kommunen und Ortschaftsräte

Einzureichen bei: Regionalmanagement SachsenKreuz+, c/o Maikirschen eK, Lichtstraße 3, 04758 Oschatz, post@sachsenkreuzplus.de

Die Sitzung zur Auswahl der Projekte wird voraussichtlich im März 2026 stattfinden. Der genaue Termin zur Auswahlentscheidung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Alle ausführlichen Informationen erhalten Sie im Aufrufdokument!

Inhalt des Aufrufs:

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anträge auf Förderung von Kleinprojekten.
-Definition Kleinprojekt: Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Bruttoausgaben.-

In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Der Aufruf richtet sich an Kleinprojekte, die dem Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan) und der LEADER-Entwicklungsstrategie zugeordnet werden.

Räumlicher Geltungsbereich:

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der FRL LE/2025 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden (siehe Gebietskulisse: Portal Ländlicher Raum – Richtlinie Ländliche Entwicklung).
(Gebietskulisse LEADER: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html)

Rechtsgrundlagen:

- Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (kurz GAK): https://www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung-des-laendlichen-raumes/gemeinschaftsaufgabe-agrarstruktur-kuestenschutz/gak.html

- Richtlinie Ländliche Entwicklung (FRL LE/2025): https://revosax.sachsen.de/vorschrift/21247.1#gbstA
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region SachsenKreuz+https://www.sachsenkreuzplus.de/leader/leader-entwicklungsstrategie

Formulare und Unterlagen zum Antrag für Kleinprojekte

Für einen Antrag auf Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets nutzen Sie bitte folgende Unterlagen:

  • Antrag in Form des Vorhabenerfassungsbogens >> Link zum Antrag
  • Anlage 1 - Datenschutzerklärung >> Link 2
  • Anlage 2 - Projektbewertung >> Link 3
  • Anlage 3 - Projektkalkulation >> Link 4

Für die Bearbeitung haben wir Ihnen wichtige Hinweise noch einmal zusammengefasst. Bitte vor Antragstellung unbedingt beachten. Zur Orientierung für mögliche Projekte kann Ihnen die Auflistung von geförderten Kleinprojekten helfen. Beispielprojekte finden Sie auf unserer Seite (hier) oder ebenfalls zum Download.

  • Hinweise - bitte unbedingt beachten! >> Link 5
  • Kriterien der Projektbewertung und -prüfung durch die LAG SachsenKreuz+ >> Link 6
  • Beispielprojekte für das Regionalbudget  >> Link 7

In Ergänzung zu den oben aufgeführten Dokumenten benötigt die LAG weitere notwendige Unterlagen zur vollständigen Prüfung und Bewertung der Kleinprojekte:

  • plausible Kostenvoranschläge (inkl. Vergleichsangebote) ODER Kostenberechnungen (Kostenschätzung lt. DIN276)
  • Nachweise der Vorfinanzierung inkl. der Eigenmittel
  • Lageplan zum Vorhaben
  • Fotos vom Ist-Zustand
  • Planungsentwürfe für bauliche Maßnahmen
  • Eigentumsnachweis / Verfügungsberechtigung
  • Vereinssatzung u. -registerauszug bei Vereinen
  • bei Ortschaftsräten: Zusammensetzung, Nennung der Mitglieder, Legislaturperiode u. des Ortsvorstehers
  • sofern relevant: Baugenehmigung / denkmalschutzrechliche Genehmigung / sonstige Genehmigungen

HINWEIS: Sie können die Unterlagen direkt über die Links als PDF-Datei herunterladen. Sollten dabei Probleme auftreten, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.


Aufruf zum Regionalbudget 2025 - beendet

Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bot das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten in 2025 eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets können die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.

Der Aufruf zum Regionalbudget 2025 endete am 14. März 2025. 

Beim Regionalmanagement gingen insgesamt 20 Anträge für Kleinprojekte ein. 17 Kleinprojekte von Ortschaftsräten und Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen konnten im Rahmen der Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums im Mai für eine Förderung ausgewählt werden. Alle Projekte wurden fristgerecht und erfolgreich umgesetzt. 

Eine Übersicht der ausgewählten Kleinprojekte finden Sie hier

 

 


Aufruf zum Regionalbudget 2024 - beendet

Mit dem Aufruf zur Förderung von Regionalbudgets bot das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) den sächsischen LEADER-Gebieten in 2024 eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte an. Im Rahmen eines Regionalbudgets konnten die LEADER-Gebiete kleine Vorhaben zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) in regionaler Verantwortung entwickeln und unterstützen.

Der Aufruf zum Regionalbudget 2024 endete im Juni 2024. 

Beim Regionalmanagement gingen insgesamt 32 Anträge für Kleinprojekte ein. 15 Kleinprojekte von Vereinen konnten im Rahmen der Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums im Juli für eine Förderung ausgewählt werden. Alle Projekte wurden fristgerecht und erfolgreich umgesetzt.