Vorhabenauswahl und -bewertung

Wo ist der Unterschied zwischen Einreich- und Qualifizierungsfrist?

Die Einreichfrist ist der festgelegte Termin, zu welchem erstmalig Vorhabenunterlagen zu einem Aufruf beim Regionalmanagement per E-Mail oder postalisch eingegangen sein müssen. Nach der Einreichfrist ist keine Einreichung von neuen Vorhaben möglich.

Die Qualifizierungsfrist ist der festgelegte Termin, zu welchem Vorhabenunterlagen nachgereicht bzw. vervollständigt werden können. Dieser Termin wird mit dem Aufruf bekannt gegeben vor der endgültigen Auswahlentscheidung im Entscheidungsgremium.

Nach Ablauf der Qualifizierungsfrist ist KEINE Nachreichung von Unterlagen möglich!

Auswahlverfahren

1. Stufe: Kohärenzprüfung und Mehrwertprüfung

  • Mindestkriterien müssen erfüllt sein (Kohärenzkriterien und Fördervoraussetzungen)
  • Prüfung des Vorhabenbeitrags zu übergreifenden Grundsätzen und Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (!!! Baustelle aufgrund neuer LEADER-Entwicklungsstrategie !!!)

 

2. Stufe: Projektbewertung

  • handlungsfeldbezogene Kriterien (!!! Baustelle aufgrund neuer LEADER-Entwicklungsstrategie !!!)

Besteht das eingereichte Vorhaben die einzelnen zwei Stufen nicht, ist keine Förderung des Vorhabens zum jeweiligen Aufruf möglich.

Mindestkriterien/Fördervoraussetzung (Handlungsfeld anhängig)

  • Umsetzung des Vorhabens in der Gebietskulisse der LAG (Ausnahme: Überregionales / transnationales Netzwerk- bzw. Kooperationsvorhaben)
  • Das Vorhaben trägt zur Erreichung der Ziele der LES bei und kann inhaltlich mindestens einem Handlungsfeld / Ziel der LES und der aufgerufenen Maßnahme, zu der es eingereicht wurde, zugeordnet werden
  • Übereinstimmung mit Zielen des EPLR 2014 – 2020
    Erzielt das Vorhaben einen Mehrwert für die Region? (siehe Mehrwertprüfung)
  • Antrag: vollständig, Umsetzung, Besitzverhältnisse und Finanzierung gesichert, Ausgabenzusammenstellung
  • Passfähigkeit mit anderen relevanten Strategien und übergeordneten Planungen (u.a. Regionalplan, Landesentwicklungsplan, Orts-/ Dorfentwicklungspläne, regionale Fachplanungen: Tourismuskonzepte, Verkehrskonzepte)

allgemeine Fördervoraussetzungen

  1. Die Übereinstimmung mit der LEADER-Entwicklungsstrategie und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  2. Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben = Umsetzung des Vorhabens in der Gebietskulisse der LAG SachsenKreuz+ (Ausnahme: überregionales / transnationales Netzwerk- bzw. Kooperationsvorhaben).
  3. Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf, die Mindestschwellen der Rankingkriterien im relevanten Handlungsfeld werden erreicht.
  4. Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert. (Vgl. Hinweise zur Prüfung und Beratung durch das Regionalmanagement)
  5. Fördervoraussetzungen des relevanten Handlungsfeldes sind erfüllt.
  6. Vorhabenerfassungsbogen (VEB) und geforderte Unterlagen sind vollständig.