Regionalbudget

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) hat den sächsischen LEADER-Gebieten die Förderung von Kleinprojekten in Form des Regionalbudgets angeboten. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung – RL LE/2014), die Fördermittel stammen aus dem Fonds für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Anträge können nach Aufruf beim Regionalmanagement SachsenKreuz+ eingereicht werden.

Was sind Kleinprojekte?

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € brutto nicht übersteigen und in dem Jahr, für welches das Regionalbudget zur Verfügung steht, umgesetzt und abgerechnet werden müssen. Zudem können nur Kleinprojekte gefördert werden, die in Orten und deren Gemarkungen mit bis 5.000 Einwohner liegen.

Für jedes Regionalbudget werden die Gruppe der Antragsteller, Fördersätze, Förderhöchstsumme und Handlungsfeld/Maßnahme durch das Entscheidungsgremium festgelegt.

Welche Möglichkeiten der Auswahlentscheidung gibt es?

Die Anträge werden an einem Termin durch das Entscheidungsgremium bewertet und ausgewählt, welcher im Aufruf bekannt gegebenen wird. Es gibt folgende Möglichkeiten der Auswahlentscheidung:

 

  • 1. Das Vorhaben wird zur Förderung aus dem Budget ausgewählt

Dann schließen Sie mit der LAG SachsenKreuz+ einen privatrechtlichen Vertrag ab, der die rechtliche Grundlage der Förderung beinhaltet. Das beschriebene Kleinprojekt muss bis zu dem im Aufruf und im Vertrag genannten Abrechnungstermin umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch die Abrechnung u.a. aus Sachbericht, Fotodokumentation und Rechnungen.

 

  • 2. Das Vorhaben wird nicht befürwortet wegen nicht bestandener Kohärenzprüfung

Es können beispielsweise Unterlagen fehlen, es gab Unstimmigkeiten/Unklarheiten oder der Mehrwert konnte nicht nachgewiesen werden. Um dies zu verhindern, bitten wir Sie uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren.

 

  • 3. Das Vorhaben wird nicht ausgewählt wegen mangelndem Budget

Es gibt Aufrufe, bei denen die aufgerufene Budgetsumme überzeichnet wird. Dann können nicht alle Kleinprojekte gefördert werden, das Entscheidungsgremium trifft, basierend auf den Kriterien eine eingereichte Auswahl. Die Vorhaben können bei einem neuerlichen Aufruf eingereicht werden.

 

Ergebnisse der Auswahl von Kleinprojekten:

Liste der ausgewählten Kleinprojekte 2020

Liste der ausgewählten Kleinprojekte 2021

Liste der ausgewählten Kleinprojekte 2022

Liste der ausgewählten Kleinprojekte 2023-01